Gut Gamig

Gut Gamig e.V.

Rehabilitations- und
Begegnungsstätten

Mitglied des Diakonischen Werkes
der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.

Gut GamigGut GamigGut Gamig

Öffentlichkeitsbereich

Park- und Gutsordnung für Besucher

Liebe Besucher,

Gut Gamig ist eine Rehabilitationseinrichtung und ein Flächendenkmal. Damit sich niemand gestört fühlt und die Anlage erhalten bleibt, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Im Gut Gamig werden psychisch kranke und behinderte Menschen betreut. Dieser besondere Personenkreis erfordert eine besondere Rücksichtnahme, zu der alle Besucher aufgefordert sind.

Das Betreten der Anlage für Besucher ist nur in der Zeit von 6 bis 18 Uhr gestattet (Ausnahme: Einkauf am Verkaufsautomaten, Veranstaltungen oder es ist eine Ausnahme schriftlich vereinbart). Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.

Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Das Befahren der Park- und Wiesenflächen (einschließlich der Wege) mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung gestattet. Die Straßen sind keine Spielstraßen. Radfahren, Fahren mit Rollschuhen, Skateboards, Inlineskates, Rollerskates oder sonstigen Gefährten ist nur auf asphaltierten Wegen und unter Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen gestattet. Bei freien Kapazitäten darf der südliche Parkplatz auf eigenes Risiko genutzt werden.

Das Betreiben von Handel, Werbung, Sammlungen oder anderen Sondernutzungen sowie musikalische und künstlerische Darbietungen erfordern die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Eine solche Genehmigung ist ebenfalls für kommerzielle Fotografie oder Dreharbeiten einzuholen.

Wir erwarten von den Gästen die Mitnahme ihrer Abfälle und von Müll.

Für Hunde besteht Leinenpflicht. An der Bushaltestelle befindet sich eine Hundetoilette.

Es herrscht eingeschränkter Winterdienst: nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.

Wer gegen diese Ordnung verstößt, kann aus dem Gut Gamig verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, dieses künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Gutsanlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten Sie, im Interesse der Bewohner, Rehabilitanden und auch allen anderen Besuchern, den Anordnungen der MitarbeiterInnen des Gut Gamig e.V. bzw. deren beauftragten Personen Folge zu leisten und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Besuchern ist es nicht gestattet (es sei denn eine schriftliche Genehmigung liegt vor):

  • die Wege zu verlassen und die Grünflächen zu betreten mit Ausnahme der dafür ausgewiesenen Flächen oder der gemähten Parkflächen
  • die Anlagen, Bauwerke, Skulpturen, Geräte, Maschinen, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen
  • die Mauern und Skulpturen zu beklettern oder darauf herumzulaufen
  • Fahrzeuge, Gerätschaften und Heuballen zu beklettern oder zu manipulieren
  • Hunde oder andere Tiere frei laufen zu lassen
  • organisierten Sport zu treiben
  • offenes Feuer zu gebrauchen, insbesondere zu grillen oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden
  • illegale Drogen oder übermäßigen Alkohol zu konsumieren oder zu verkaufen
  • Drohnen oder andere ferngesteuerte Fluggeräte aufsteigen zu lassen
  • regelmäßig oder in größeren Gruppen (ab 5 Personen) zu picknicken
  • zu zelten oder anderweitig zu nächtigen
  • Pavillons, Sonnensegel, Hängematten oder Slacklines aufzubauen
  • auf der Anlage ansässige Tiere zu füttern
  • Früchte oder Nüsse zu entnehmen
  • Schleuder-, Wurf- oder Schießgeräte zu benutzen
  • Abspielen lauter Musik, der Gebrauch von Tonverstärkern oder Tonwiedergabegeräten

Wenn es Ihnen bei uns gefällt, dann unterstützen Sie bitte den Erhalt der Gutsanlage und unsere Arbeit mit einer Spende.
(Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank IBAN: DE72 3506 0190 1618 1200 20)

Anmeldung von Gruppen ist erwünscht unter: info(at)gut-gamig(dot)de oder 03529 5058-12

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