Gut Gamig

Gut Gamig e.V.

Rehabilitations- und
Begegnungsstätten

Mitglied des Diakonischen Werkes
der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.

Gut GamigGut GamigGut Gamig

Gamiger Produkte

Dienstleistungen

Gartenbau / Feldbau

weitere Informationen

  • Getreidetrocknung 

Schneiderei

weitere Informationen

  • Änderungsschneiderei

Weberei

weitere Informationen

  • Wolle waschen und färben
  • Wolle spinnen  

Möbelrestaurierung

weitere Informationen

  • Reparatur, Aufarbeiten, Restaurierung von Altmöbeln

Tischlerei

weitere Informationen

  • tischlerische Reparaturen
  • Anfertigung von Kinderspielzeug und Kleinmöbeln

Stuhlflechterei

weitere Informationen

  • Restaurierung alter Flechtstühle
  • Polsterarbeiten an Stühlen mit Textil und Leder

 

Wirtschaftlicher Vorteil – Anrechnung Ausgleichsabgabe

Aufträge an uns vergeben und Geld sparen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind nach dem Sozialgesetzbuch (§ 77 SGB IX) verpflichtet, mindestens fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen.

Die Ausgleichsabgabe lässt sich durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen reduzieren: 50 Prozent des in Rechnung gestellten Lohnanteils können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 140 SGB IX). Dazu weisen wir die Höhe der erbrachten Arbeitsleistung auf der Rechnung aus.

Berechnung:

Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz

Weniger als 5 – 3 Prozent 105,- € monatlich -> 1.260,00 € jährlich

Weniger als 3 – 2 Prozent 180,- € monatlich -> 2.160,00 € jährlich

Weniger als 2 Prozent 260,- € monatlich -> 3.120,00 € jährlich

Die können Sie sich – mit uns - sparen, denn unsere Einrichtung ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Vergeben Sie Aufträge an uns, können Sie bis zu 50% des Rechnungsbetrages bei Dienstleistungen auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Nur 7% Mehrwertsteuer

Da wir ausschließlich steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dienen, kommt der verminderte Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 7% zum Tragen.

 

Impressum | Datenschutz | Sitemap | Spendenkonto nach oben nach oben